Da die Satzung der Linzer Wehr bereits seit längerem nicht mehr dem heutigen Vereins- undSteuerrecht entsprach und die Wehren der Verbandsgemeinde Linz Ende 2008 durch denVerbandsbürgermeister außerdem dazu aufgefordert worden waren, die Bildung gemeinnütziger Vereineanzustreben, gründeten die Linzer Kameraden am 3. April 2009 den „Verein der Mitglieder derFreiwilligen Feuerwehr Stadt Linz am Rhein e.V.“ Durch diesen steuer-, haftungs- und vereinsrechtlichbedeutenden Schritt erlangte die Wehr eine größtmögliche Autonomie bezüglich ihrer Finanzverwaltungund ist jetzt außerdem befugt, selbst Spendenbescheinigungen auszustellen, was der Erfüllung ihrergemeinnützigen Aufgabe äußert dienlich ist.Laut Satzung ist der Zweck des Vereins, das Feuerwehrwesen, wie es sich jeweils nach den bundes-und landesgesetzlichen Bestimmungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und denKatastrophenschutz im Lande Rheinland-Pfalz ergibt, sowie das Rettungswesen und den Umweltschutzzu fördern und zu unterstützen. Verwirklicht wird dieser Zweck u.a. durch die ideelle und materielleUnterstützung des Linzer Feuerwehrwesens, die soziale Fürsorge der Mitglieder, die Förderung desgegenseitigen Zusammenwirkens mit überörtlichen Feuerwehren bzw. Feuerwehrfördervereinen, dieBetreuung der Jugendfeuerwehr oder die Beratung in Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe,des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Umweltschutzes.Aktive Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Linz können dem Verein nach Zustimmung durch denVorstand als ordentliches Mitglied mit Stimmrecht sowie aktivem und passivem Wahlrecht beitreten.Inaktive Mitglieder wie z.B. Angehörige der Alterswehr oder Ehrenmitglieder und andere Personen, dieden Vereinszweck unterstützen wollen, können als außerordentliche Mitglieder ohne Stimm- undWahlrecht aufgenommen werden. Ordentliche Mitglieder, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründenaus dem aktiven Dienst in der Linzer Wehr ausscheiden, können auf Antrag dem Verein zukünftig alsaußerordentliches Mitglied angehören. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich aktuell auf 18 €,Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen einen ermäßigten Beitrag von 9 €.Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassierer, demSchriftführer, zwei Beisitzern und einem Vertrauensmann. Vorsitzender ist automatisch und ohne, dasses einer Wahl bedarf, der aktuelle Wehrführer, sofern dieser das Amt nicht ablehnt. In den Vorstandkönnen nur ordentliche Mitglieder des Vereins durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung kann neben der Bestellung und Abberufung vonVorstandsmitgliedern u.a. die Satzung ändern, Mitglieder ausschließen oder auch über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vermögens entscheiden, wobei Beschlüsse, durch die die Satzungoder der Vereinszweck geändert werden oder der Verein aufgelöst wird, einer Mehrheit von drei Viertelnder erschienenen ordentlichen Mitglieder bedürfen. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seinesbisherigen Zwecks fiele das Vereins-Vermögen an die Stadt Linz, die das Vermögen ausschließlich fürgemeinnützige Zwecke verwenden dürfte.Derzeitiger Vorstand:•1. Vorsitzender Udo Paffhausen re.•stellv. Vorsitzender Martin Wengert 2 v. li.•Kassenwart Guido Birrenbach mitte•Schriftführer Martin Schneider 3 v. li.•1. Beisitzer Michael Nietzard 2 v. re.•2. Beisitzer Christian Unkel li.•Vertrauensmann Florian Runkel 3 v. re.