Startseite     Da die Satzung der Linzer Wehr bereits seit längerem nicht mehr dem heutigen Vereins- und  Steuerrecht entsprach und die Wehren der Verbandsgemeinde Linz Ende 2008 durch den  Verbandsbürgermeister außerdem dazu aufgefordert worden waren, die Bildung gemeinnütziger Vereine  anzustreben, gründeten die Linzer Kameraden am 3. April 2009 den „Verein der Mitglieder der  Freiwilligen Feuerwehr Stadt Linz am Rhein e.V.“ Durch diesen steuer-, haftungs- und vereinsrechtlich  bedeutenden Schritt erlangte die Wehr eine größtmögliche Autonomie bezüglich ihrer Finanzverwaltung  und ist jetzt außerdem befugt, selbst Spendenbescheinigungen auszustellen, was der Erfüllung ihrer  gemeinnützigen Aufgabe äußert dienlich ist. Laut Satzung ist der Zweck des Vereins, das Feuerwehrwesen, wie es sich jeweils nach den bundes-  und landesgesetzlichen Bestimmungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den  Katastrophenschutz im Lande Rheinland-Pfalz ergibt, sowie das Rettungswesen und den Umweltschutz  zu fördern und zu unterstützen. Verwirklicht wird dieser Zweck u.a. durch die ideelle und materielle  Unterstützung des Linzer Feuerwehrwesens, die soziale Fürsorge der Mitglieder, die Förderung des  gegenseitigen Zusammenwirkens mit überörtlichen Feuerwehren bzw. Feuerwehrfördervereinen, die  Betreuung der Jugendfeuerwehr oder die Beratung in Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe,  des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Umweltschutzes.  Aktive Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Linz können dem Verein nach Zustimmung durch den  Vorstand als ordentliches Mitglied mit Stimmrecht sowie aktivem und passivem Wahlrecht beitreten.  Inaktive Mitglieder wie z.B. Angehörige der Alterswehr oder Ehrenmitglieder und andere Personen, die  den Vereinszweck unterstützen wollen, können als außerordentliche Mitglieder ohne Stimm- und  Wahlrecht aufgenommen werden. Ordentliche Mitglieder, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen  aus dem aktiven Dienst in der Linzer Wehr ausscheiden, können auf Antrag dem Verein zukünftig als  außerordentliches Mitglied angehören. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich aktuell auf 18 €,  Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen einen ermäßigten Beitrag von 9 €. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassierer, dem  Schriftführer, zwei Beisitzern und einem Vertrauensmann. Vorsitzender ist automatisch und ohne, dass  es einer Wahl bedarf, der aktuelle Wehrführer, sofern dieser das Amt nicht ablehnt. In den Vorstand  können nur ordentliche Mitglieder des Vereins durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung kann neben der Bestellung und Abberufung von  Vorstandsmitgliedern u.a. die Satzung ändern, Mitglieder ausschließen oder auch über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vermögens entscheiden, wobei Beschlüsse, durch die die Satzung  oder der Vereinszweck geändert werden oder der Verein aufgelöst wird, einer Mehrheit von drei Vierteln  der erschienenen ordentlichen Mitglieder bedürfen. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines  bisherigen Zwecks fiele das Vereins-Vermögen an die Stadt Linz, die das Vermögen ausschließlich für  gemeinnützige Zwecke verwenden dürfte.  Derzeitiger Vorstand:  1. Vorsitzender Udo Paffhausen re. stellv. Vorsitzender Martin Wengert 2 v. li. Kassenwart Guido Birrenbach mitte  Schriftführer Martin Schneider 3 v. li. 1. Beisitzer Michael Nietzard 2 v. re.  2. Beisitzer Christian Unkel li.  Vertrauensmann Florian Runkel 3 v. re.